Resolutionen und Beschlüsse Frankfurt / Main

  • Beschlüsse des FT in Frankfurt / Main 2004

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Beschluss: Stellungnahme des Evangelisch-theologischen Fakultätentages zur Vorlage des Kontaktausschusses "Eckpunkte für eine Positionsbestimmung zum Bologna-Prozess im Blick auf das Theologiestudium"

Der Evangelisch-theologische Fakultätentag hat sich auf seiner Sitzung am 15./16. Oktober 2004 in Frankfurt am Main mit dem Beschluss des Kontaktausschusses „Eckpunkte für eine Positionsbestimmung zum Bologna-Prozess im Blick auf das Theologiestudium“ befasst. Der Fakultätentag dankt dem Kontaktausschuss für die in diesen Thesen gegebenen Anregungen für die Fortführung der Reform des Theologiestudiums. Unter diesem Gesichtspunkt finden die Thesen 1 bis 3 und 5 bis 10 die grundsätzliche Zustimmung des Fakultätentages. Die nachfolgenden Präzisierungen zu den Thesen 2, 6 und 10 haben das Ziel, mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

In These 2 sollte durch Nennung der Zwischenprüfungsordnung, der Übersicht über die Gegenstände des Theologiestudiums sowie der Rahmenordnung für das Erste Theologische Examen/ Diplomprüfung auf die bisher erfolgten Schritte zur Reform des Theologiestudiums verwiesen werden, die die Grundlage für die Weiterführung der Studienreform bilden.

Am Ende von These 6 sollte als vierter Spiegelstrich die bessere Vorbereitung auf den Übergang in die zweite Ausbildungsphase ergänzt werden.

In These 10 sollte sichergestellt werden, dass es sich bei dem Abschlussexamen für das Pfarramt um ein schriftliches und mündliches Examen in allen Hauptfächern der Theologie in Übereinstimmung mit der gültigen Rahmenprüfungsordnung handelt. Im Blick auf These 4 hält der Fakultätentag fest: Eine positive Einschätzung der Einführung gestufter Studiengänge (nach dem BA/MA-Modell) für das Theologiestudium mit dem Ziel Pfarramt oder Lehramt ist nur möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
– Die gültigen Bildungsziele, Standards und Profile der Ausbildung für das Pfarr- und Lehramt (einschließlich der Sprachanforderungen im bisherigen Umfang) müssen gewährleistet sein.
– Voraussetzung für einen MA-Studiengang kann nur ein an einer Universität oder Kirchlichen Hochschule erworbener, auf den MA-Studiengang vorbereitender BA-Studiengang und -abschluss sein.
– Die Zulassung zum MA-Studiengang Evangelische Theologie wird nicht durch Quotierung beschränkt. (– Der bisherige dritte Spiegelstrich kann und sollte entfallen.)

Unabhängig davon sollten Fakultäten BA/MA-Angebote vorhalten, durch die bisherige M.A.-Studiengänge abgelöst und Mitwirkungsmöglichkeiten an interfakultären Studiengängen eröffnet werden. Der Fakultätentag hält es für einen wertvollen Konsens, dass es offensichtlich gemeinsame Überzeugung aller Beteiligten ist, dass das Niveau des bisherigen Pfarramts- und Lehramtsstudiums weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht unterschritten werden darf, sondern erhalten bleiben muss.

 

Frankfurt, 16.10.2004

 

 

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