Resolutionen und BeschlüsseNeuendettelsau

  • Beschlüsse des E-TFT in Neuendettelsau 2005

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Beschluss: Satzungsänderung zur Mitwirkung der Vertreter von Einrichtungen an wissenschaftlichen Hochschulen, in denen Fächer der evangelischen Theologie vertreten werden (außer Fakultäten und Kirchliche Hochschulen)

Der Evangelisch-theologische Fakultätentag beschließt folgende Satzungsän-derung als Ergänzung zu § 4 der Satzung des Evangelisch-theologischen Fa-kultätentages der Bundesrepublik Deutschland vom 12.10.1991 in der Fassung vom 12.10.2002 als § 4.5 (§ 4.5-8 alt werden damit zu § 4.6-9 neu):

"Die Vertretung derjenigen Einheiten an wissenschaftlichen Hochschulen ent-sprechend § 5.2 und § 10.2, in denen Fächer der Evangelischen Theologie ver-treten werden, erhält Stimmrecht in allen Fragen, die auf der Plenarversammlung zur Lehramtsausbildung behandelt werden."

Der Fakultätentag erwartet, dass die Vertreter der betreffenden Regionen dem Vorsitzenden jeweils bis zum 01.06. jedes Kalenderjahres vom Vorstand der FK II mitgeteilt werden. Jede Änderung des damit erworbenen Mandats bedarf der Abstimmung mit dem Vorsitzenden bis 14 Tage vor dem Fakultätentag.

 

Neuendettelsau, 8.10.2005

 

 

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